Holen Sie sich Ihre Entschädigung: Umgang mit Flugverspätungen auf Reisen

Hebt das Flugzeug zu spät ab, gibt es in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung
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Hebt das Flugzeug zu spät ab, gibt es in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung
Hebt das Flugzeug zu spät ab, gibt es in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung

Hebt das Flugzeug mit Verspätung ab oder wird ein Flug komplett gecancelt, bringt dies für Reisende zum Teil große Probleme mit sich. Denn entweder kann ein wichtiger Geschäftstermin nicht eingehalten werden, der Urlaub fällt ins Wasser oder das geplante Wiedersehen mit Freunden und der Familie muss verschoben werden. Um für Fluggäste und Airlines klare Richtlinien zu schaffen, hat die EU eine Fluggastrechte-Verordnung erlassen.

Ab wann besteht ein Anspruch?

Unabhängig von Ihrem Reiseziel müssen Sie mindestens mit 3 Stunden Verspätung am Zielort ankommen, um eine Entschädigungsleistung wegen einer Flugverspätung geltend machen zu können. Handelt es sich um eine Verspätung von etwa zwei Stunden, muss Sie die Airline ausschließlich mit entsprechenden Leistungen am Flughafen versorgen. Dabei kann es sich etwa um einen Gutschein für Getränke und Snacks handeln. Hier geht jede Fluglinie anders vor und es gibt auch keine fixen gesetzlichen Vorgaben. Um ein Recht auf die finanzielle Flug Verspätung Entschädigung zu haben, müssen Sie aber auch selbst mitwirken. Sind Sie etwa zu spät am Flughafen und hebt der Flieger ohne Sie ab, gibt es natürlich keine Entschädigung. Dies gilt auch dann, wenn die Wartezeiten bei der Gepäckabgabe oder Sicherheitskontrolle ungewöhnlich lang sind.

Die Höhe der Ansprüche kennen

Je nach Reiseziel und Strecke in km gibt es unterschiedliche Entschädigungsleistungen, welche Airlines leisten müssen. Der Mindestanspruch liegt bei 250 Euro und kann auf jeder Flugstrecke in der EU bis 1.500 Kilometer geltend gemacht werden. Die Summe kann aber auf 600 Euro ansteigen, wenn die Destination außerhalb der EU liegt und die Strecke mehr als 3.500 Kilometer beträgt. Zudem gibt es auch bei den Zeiten noch einmal Unterschiede. Ab 4 Stunden können nämlich zum Teil höhere Beträge gefordert werden als zwischen einer Verspätung von 3 und 4 Stunden. Wer nicht oft fliegt und bisher noch keine Erfahrung mit der Anforderung von Entschädigungsleistungen gemacht hat, kann also schnell einmal verwirrt sein.

Außergewöhnliche Umstände bringen keine Entschädigung

Nicht jede Verspätung wird von der Airline verursacht. Gibt es beispielsweise ein schweres Gewitter am Flughafen und muss das Flugzeug deswegen länger als geplant am Boden bleiben, stehen Ihnen keine Entschädigungsleistungen zu. Auch bei Streiks und anderen Gründen von „höherer Gewalt“ ist die Airline nicht dazu verpflichtet, eine finanzielle Ausgleichszahlung zu erbringen. Zu beachten ist auch, dass es sich hierbei um die EU-Fluggastrechteverordnung handelt. Fliegen Sie etwa mit einer asiatischen Airline von Singapur nach Dubai, können die Anspruchsleistungen nicht eingefordert werden.

Flug gestrichen: Was zu tun ist

Wenn der Flug gecancelt wurde, können Sie die geplante Reise nicht antreten. Hierbei gibt es noch einmal gesonderte Regelungen in der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Sie können natürlich den vollständigen Kaufpreis des Tickets zurückfordern. Dies ist natürlich nicht immer die Lösung. Wenn Ihr Rückflug gestrichen wird, können Sie daher auf eine alternative Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen pochen. Müssen Sie für neue Tickets und zusätzliche Hotelkosten erst einmal selbst aufkommen, müssen die Originalbelege unbedingt aufgehoben werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Ansprüche später auch durchgesetzt werden können. Zudem sollten Sie Ihr Originalticket für den gecancelten Flug aufbewahren und gegebenenfalls Beweisfotos am Flughafen machen.

Wie lässt sich eine Entschädigung einreichen?

Nicht jede Airline zeigt sich hinsichtlich der Forderungen von Entschädigungen kooperativ. Dies gilt vor allem bei Billig-Airlines. Bei vielen Fluglinien können Sie direkt auf der Webseite einen entsprechenden Abschnitt zur Einreichung einer Entschädigungsforderung finden. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie per E-Mail oder Post mit dem Unternehmen in Kontakt treten.

Wichtig ist, dass alle Forderungen schriftlich eingereicht werden. Sollten Ihnen Zusagen am Telefon gemacht werden, bitten Sie stets um eine schriftliche Bestätigung. Denn was am Telefon versprochen wurde, kann im Zweifelsfall nicht mehr bewiesen werden. Wenn Sie von der Airline keine oder eine unzufriedenstellende Rückmeldung erhalten, gibt es in den diversen europäischen Ländern unterschiedliche Anlaufstellen. In Deutschland hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. weiter.

In Österreich ist die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zuständig. Sie müssen sich natürlich bewusst sein, dass ein Antrag im Zweifelsfall auch vor Gericht landen kann. Weigert sich die Airline, eine Entschädigung zu zahlen, kommt es in der Regel zu einem Prozess. Diese Taktik wird nicht selten angewendet, um Fluggäste mit einem bestehenden Anspruchsrecht abzuschrecken. Wenn Sie von einer Flugverspätung oder einem gecancelten Flug betroffen waren und der Grund nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, sollten Sie hartnäckig bleiben.

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